Unsere Vergütung
Höhe unseres Beratungshonorars
Grundlage für die Festsetzung unserer Vergütung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Gemäß der StBVV bemisst sich unser Honoraranspruch z.B.
- nach Ihren Einkünften bzw. Umsätzen
- nach dem Umfang der zu erledigenden Erklärungen
- nach dem Schwierigkeitsgrad und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir keine telefonische Auskunft über die Höhe unseres Honorars geben können, sondern erst nach Einsicht und Prüfung Ihrer Unterlagen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Überweisung auf unser Konto
- ec-Cash (mit PIN)
Nicht möglich ist der Einbehalt unseres Honorars von der zu erwartenden Steuererstattung sowie der Lastschrifteinzug von Ihrem Konto.
Zur Beachtung:
Unser Honorar ist kein Mitgliedsbeitrag. Er ist nicht aufgrund einer bestehenden Mitgliedschaft fällig, sondern einmalig nach Erledigung des entsprechenden uns jeweils erteilten Auftrags.
Für die Berechnung der Erstattungsansprüche aus der Einkommensteuererklärung dürfen wir eine Zeitgebühr gem. § 13 StBVV von mindestens 59,50 € erheben. Für die uns voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann im Einzelfall ein angemessener Vorschuss (§ 8 StBVV) gefordert werden, welcher mit dem zu entrichtenden Beratungshonorar verrechnet wird.