FAQ (Frequently Asked Questions)
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Wie lange dauert es, bis mein Steuerbescheid kommt? Und wieso hat mein Arbeitskollege seinen Steuerbescheid bereits erhalten, obwohl er seine Steuererklärung viel später als ich abgegeben hat?
Die Bearbeitungszeit einer Steuererklärung variiert von Jahr zu Jahr, von Fall zu Fall, von Finanzamt zu Finanzamt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Weder ist das Finanzamt verpflichtet, eine Steuererklärung zügig zu bearbeiten, noch können wir den Vorgang beeinflussen, geschweige denn ihn beschleunigen. Und generell gilt, dass es keinen Sinn macht, die Steuererklärung von Arbeitskollegen, Nachbarn, Verwandten etc. mit der eigenen zu vergleichen.
Kommt mein Steuerbescheid schneller, wenn ich das Finanzamt anrufe und die Leute dort unnötig störe?
Ganz im Gegenteil! Die Erfahrung sagt, dass sich in diesem Fall die Bearbeitung meistens in die Länge zieht. Anrufe bzw. schriftliche Anfragen nach dem Bearbeitungsstand sowohl beim Finanzamt als auch bei uns kosten nur Zeit und bewirken absolut nichts.
Kann ich meine Unterlagen zur Steuererklärung per Mail schicken?
Bestandsmandanten können bis zu 5 Dokumente per pdf-Anhang mailen. Fotos, Screenshots oder andere – insbesondere mit dem Handy eingescannte – Dateien werden weder akzeptiert noch bearbeitet. Neue Mandanten müssen zwingend zu uns ins Büro kommen.
Kann ich meine Unterlagen per Post schicken?
Bestandsmandanten können Ihre Unterlagen per Einwurf-Einschreiben einreichen. Hierbei bitte immer eine aktuelle Telefonnummer angeben, unter der Sie erreichbar sind. Neue Mandanten müssen zwingend zu uns ins Büro kommen.
Kann ich alleine kommen oder müssen beide Ehepartner vor Ort sein?
Angesichts der zurzeit angespannten Coronasituation bitten wir dringend darum, dass Sie alleine kommen. Bitte beachten Sie stets die jeweils geltenden aktuellen Coronaverordnungen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Muss ich mich bei Ihnen ausweisen?
Kann ich per Mail oder telefonisch beraten werden?
Kurze Fragen beantworten wir gerne schriftlich oder telefonisch. Ausführliche Beratung ist nur persönlich in unseren Büroräumen möglich.
Was brauche ich alles für meine Steuererklärung?
Diese Frage können wir weder per Mail noch per Telefon beantworten, vor allem nicht bei neuen Mandanten. Bringen Sie einfach alles mit, was Ihnen wichtig erscheint bzw. was Sie auch in den Vorjahren gebraucht haben. Auf jeden Fall müssen uns Nachweise über sämtliche Einnahmen jedweder Art vorgelegt werden, auch wenn wir nicht explizit danach fragen sollten. Falls dann noch etwas fehlt, werden wir Ihnen das konkret sagen und Sie können es nachreichen. Bei neuen Mandanten ist die Vorlage des Steuerbescheides und der Abschrift der Steuererklärung des Vorjahres unbedingt notwendig.
Das Finanzamt hat für mich vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt. Ich möchte aber meine Steuerschuld auf einmal begleichen, wenn der Steuerbescheid kommt. Wie kann ich die Vorauszahlungen vermeiden?
Vorauszahlungen sind nicht „einfach so“ zu vermeiden. Wir als Steuerbüro können nur begründete Anträge auf Herabsetzung stellen (Änderungen in den Verhältnissen wie z.B. plötzlich viel weniger Umsatz, Veränderung der familiären Situation, Krankheit, Arbeitslosigkeit usw.). Wenn keine solchen Gründe vorliegen, können wir hier für Sie nicht tätig werden.
Was kostet eine Steuerberatung bei Ihnen?
Nach der gültigen Vergütungsverordnung für Steuerberater sind diese Kosten von Einkommen und Umfang und Schwierigkeiten unserer Tätigkeiten abhängig. Daher ist es uns nicht möglich, jedwede Aussage bzgl. dieser Kosten per Telefon oder Mail zu geben. Nach kostenloser und unverbindlicher Einsicht in die Unterlagen (in unseren Büroräumen) informieren wir Sie gerne über die Höhe des voraussichtlichen Honorars.
Brauche ich einen Termin zur Abgabe der Steuererklärung?
Termine außerhalb der Bürozeiten sind momentan und bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Wir bitten Sie, innerhalb der Öffnungszeiten (bis eine halbe Stunde vor Schluss derselben) zu kommen, wobei dies mit Wartezeiten verbunden sein kann. Die Zeit, die wir uns für andere nehmen, werden wir uns auch für Sie nehmen. Bei zu hohem Aufkommen behalten wir uns vor, nicht rechtzeitig Erschienene auf einen anderen Tag zu verweisen.
Ich habe Post vom Finanzamt bekommen. Was muss ich nun unternehmen?
Briefe und insbesondere Bescheide vom Finanzamt sind uns unverzüglich vorzulegen. Verspätet bei uns eingegangene Schriftstücke können zur Folge haben, dass Rechtsbehelfsfristen verpasst werden; in diesem Fall übernehmen wir für die eventuell daraus resultierenden finanziellen Folgen keine Haftung.